Bibertbahntrasse

"Die Trasse der Bibertbahn ist auch zukünftig für den ÖPNV nutzbar", so Landrätin Dr. Gabriele Pauli als Erwiderung auf die Befürchtungen der "Grünen". Wie die FN in einer Meldung vom 05.04.2002 in den Fürther Landkreisnachrichten berichtete, sei nach Auffassung der beiden Vertreter des Kreisverbandes "Die Grünen", Kreisrat Norbert Schikora und Kreisverbandssprecher Wolfgang Schaa, in einer "Nacht-und-Nebel-Aktion" die durchgängige Schienenverbindung in den Ballungsraum im Zuge der ehemaligen Bibertbahntrasse "gekappt" worden, wodurch "alle Entlastungsmöglichkeiten der parallel zur Bahn verlaufenden Rothenburger Straße kaputt gemacht worden" seien.

Dazu stellt Landrätin Dr. Gabriele Pauli fest, dass die Übernahme und teilweise Nutzung der auf Zirndorfer Gebiet gelegenen und für eine künftige U-Bahnlinie nicht unmittelbar benötigten Flächen der ehemaligen Eisenbahntrasse durch die Stadt Zirndorf bereits im Januar diesen Jahres im Grundsatz zwischen ihr und den Bürgermeistern der Städte Zirndorf und Oberasbach, Gert Kohl und Bruno Allar, mündlich vereinbart wurde. Die Teilnehmer erklärten im Anschluss an diese Besprechung gemeinsam (FN vom 30.01.02) ausdrücklich, dass für die Bereiche der ehemaligen Bibertbahntrasse, die nicht unmittelbar von der U-Bahnplanung tangiert werden (westlich der Albrecht-Dürer-Straße), durchaus auch andere öffentliche Nutzungen denkbar wären, wobei die Trasse jedoch in jedem Fall in ihrem Gesamtverlauf weiterhin in öffentlichem Eigentum erhalten werden soll. Entsprechende Verhandlungen zwischen Stadt Zirndorf und Landkreis hinsichtlich einer Übernahme der Trasse, insbesondere vor dem Hintergrund einer möglichen verkehrlichen Neuerschließung des städtischen Hallenbades, waren bereits zu diesem Zeitpunkt angelaufen. Wie Bürgermeister Kohl jedoch bereits damals betonte (FN 30.01.2002), bliebe auch im Falle einer Übernahme von Teilen der Trasse durch die Stadt weiterhin die Möglichkeit bestehen, dort ein schienengebundenes Verkehrsmittel weiterzuführen.

Zwischenzeitlich sind die Gespräche zwischen Stadt und Landkreis erfolgreich abgeschlossen und die dabei getroffenen Vereinbarungen von den jeweiligen politischen Gremien auch entsprechend genehmigt worden. Danach wird die Stadt Zirndorf demnächst das zwischen der Albrecht-Dürer-Straße in Zirndorf und dem ehemaligen Haltepunkt in Leichendorf gelegene Teilstück der Bibertbahntrasse vom Landkreis übernehmen. Gleichzeitig mit notarieller Beurkundung eines entsprechenden Kaufvertrages wird die Stadt dem Landkreis jedoch in grundbuchrechtlich gesicherter Form das Recht einräumen, in der Verkaufsfläche auch künftig ein öffentliches Verkehrsmittel betreiben zu dürfen.

Im Vorgriff auf diese Vereinbarung wurde der Stadt auf deren ausdrücklichen Wunsch hin bereits zum 1. März diesen Jahres im Zusammenhang mit dem unmittelbar bevorstehenden Hallenbadneubau das Recht eingeräumt, einen entsprechenden Teilbereich der Trasse als Baustellenzufahrt zu nutzen. Vor diesem Hintergrund (Abstimmung mit Städten und öffentliche Erklärung bereits im Januar 2002, Erhalt der Gesamttrasse in öffentlichem Eigentum und Nutzung für öffentlichen Verkehr auch weiterhin gesichert) ist festzustellen, dass die Eingangs zitierten Aussagen ("Nacht-und-Nebel-Aktion", "Entlastungsmöglichkeiten kaputt gemacht") de facto einer sachlichen Grundlage entbehren. Die Option des Trassenverkaufs wurde schon des öfteren im Kreistag diskutiert, letztmals bei den Haushaltsberatungen 2002, wobei die eventuellen Trassen-Erlöse vom Kreistag schon in den letzten Haushalt eingestellt wurden.

Bezüglich der von den "Grünen" ins Gespräch gebrachten "Regionalbahn R72" und einer entsprechenden Nutzung der vorhandenen Gleisanlagen stellt die Landrätin fest, dass sowohl am Gleiskörper als auch an den Brückenbauwerken seit der endgültigen Einstellung des Betriebes auf der Trasse im Jahr 1993 keinerlei Unterhaltsarbeiten durchgeführt wurden. Die Trasse war bis Juli 1999 im Besitz der Bahn AG. In Teilbereichen ist der Gleiskörper durch Büsche und Bäume vollständig durchwurzelt und für eine Wiederaufnahme des Bahnbetriebes ohne grundlegende Sanierung nicht mehr geeignet. Insbesondere sind Sanierungsarbeiten an den Brücken erforderlich, an denen defekte Einrichtungen wegen bestehender Gefährdungen bereits abgebaut wurden. Die gesamten sicherheitstechnischen Einrichtungen an der Strecke und den zahlreichen Bahnübergängen wären wohl ebenfalls zu erneuern.

Der Zustand des Streckenabschnitts zwischen der Rothenburger Straße in Oberasbach und dem Bahnhof Stein ist nicht bekannt, da sich dieser Abschnitt nicht im Eigentum des Landkreises befindet. In Leichendorf stehen derzeit keine Parkplätze zur Verfügung, lediglich brach liegende Flächen auf denen Parkplätze errichtet werden könnten. Der Landkreis ist auch hier nicht Eigentümer der Flächen. Dem Landkreis sind bisher keinerlei Konzepte, weder von einer privaten Eisenbahn-Initiative noch von einem oder mehreren Kreisräten, zugegangen.

Landratsamt Fürth, 10.04.2002